AI
KI-Kennzeichnungs-Tool

KI-Bilder in wenigen Minuten korrekt kennzeichnen

Kostenlos Keine Registrierung nötig Löschung nach 30 Tagen

Dieses Tool unterstützt bei der praktischen Umsetzung der Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 AI Act, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Bild hochladen

JPG, PNG oder WebP, bis 15 MB. Wird automatisch nach 30 Tagen gelöscht.

Auf einen Blick

Seit wann gelten die Transparenzpflichten 2. August 2026
Wer ist betroffen Anbieter & Betreiber
Bußgeld bei Verstoß bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes
Was gilt als Deepfake KI-Inhalt, der als real wahrgenommen werden könnte
Was prüft das Tool automatisch C2PA-Content-Credentials, Generator-Metadaten & KI-Bildanalyse
Rechtsgrundlage Art. 50 Abs. 2, Verordnung (EU) 2024/1689

So funktioniert's

  1. 01Bild hochladen: Per Drag & Drop, Dateiauswahl oder Einfügen aus der Zwischenablage (Strg+V).
  2. 02Automatische Prüfung: Das Tool prüft automatisch nach eingebetteten Herkunftsnachweisen (C2PA-Content-Credentials, Generator-Metadaten) und schätzt per KI-Bildanalyse, ob ein Bild KI-generiert sein könnte (nur ein Hinweis, kein Nachweis).
  3. 03Drei Fragen beantworten: Künstlich erstellt/verändert? Als real wahrnehmbar? Auf bestehendem Werk basierend?
  4. 04Icon positionieren: Bei Kennzeichnungspflicht: das offizielle EU-Icon wird eingebettet, Position und Größe per Drag & Drop anpassbar.
  5. 05Bild herunterladen: Das fertige, konforme Bild steht danach zum Download bereit.

Warum dieses Tool

  • Offizielle EU-Icons der Europäischen Kommission -- nicht selbst gestaltet
  • Automatische Prüfung auf C2PA-Content-Credentials und Generator-Metadaten, plus KI-Bildanalyse als Hinweis
  • Kostenlos, keine Registrierung nötig
  • Hochgeladene Bilder werden automatisch nach 30 Tagen gelöscht

Häufig gefragt

Muss ich KI-Bilder kennzeichnen?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Seit 2. August 2026 verlangt Art. 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act), dass bestimmte KI-generierte oder KI-veränderte Bilder sichtbar gekennzeichnet werden. Betroffen sind ausschließlich sogenannte Deepfakes — nicht jedes mit KI erstellte Bild.

Gilt die Kennzeichnungspflicht für jedes KI-Bild?

Nein — das ist ein weit verbreitetes Missverständnis. Der AI Act enthält keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für alle mit KI erstellten Inhalte. Betroffen sind nur Deepfakes, also Inhalte, die als real bzw. authentisch wahrgenommen werden könnten. Eine surreale Illustration, ein abstrakter generierter Hintergrund oder ein erkennbar künstlerisches Motiv fallen in der Regel nicht darunter.

Was ist ein Deepfake im Sinne des AI Act?

Ein Deepfake ist laut AI Act ein KI-generierter oder KI-manipulierter Bild-, Audio- oder Videoinhalt, der einer echten Person, einem echten Ort, Objekt oder Ereignis so ähnelt, dass er fälschlicherweise als authentisch wahrgenommen werden könnte.

Was zählt nicht als kennzeichnungspflichtig?

Inhalte, die erkennbar künstlerisch, surreal oder abstrakt sind und keine reale Person, keinen realen Ort oder ein reales Ereignis täuschend echt darstellen — zum Beispiel ein generierter Fantasiehintergrund, ein abstraktes Motiv oder eine offensichtlich gestaltete Illustration. Im Zweifel entscheidet der Einzelfall; dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung.

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